Ob das Landgericht das Bestreiten, das die Beklagte nicht erst in der letzten mündlichen Verhandlung vom 8. Januar 2025, sondern schon im Schriftsatz vom 23. September 2024 erklärt hat, mit Recht als verspätet zurückgewiesen hat, kann indes offenbleiben.
Der Vortrag zur Höhe des Verlusts ist jedenfalls deshalb als unstreitig zu behandeln, weil sich die Beklagte insofern nicht auf eine Erklärung mit Nichtwissen beschränken durfte. bb) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nach § 138 Abs. 4 ZPO nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind.
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Bei juristischen Personen sind insoweit die Handlungen und Wahrnehmungen ihrer gesetzlichen Vertreter maßgeblich. Darüber hinaus hat eine Partei die Obliegenheit, sich die für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen zu verschaffen, bet fussball wetten vorhersage app soweit es sich um Vorgänge im Bereich von Personen handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (stRspr; zB BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 70/22, BGHZ 239, 77 Rn. Eine nach § 138 Abs.
4 ZPO unzulässige Erklärung mit Nichtwissen hat zur Folge, dass das entsprechende gegnerische Vorbringen gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 22.
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April 2016 - V ZR 256/14, NJW-RR 2016, 1251 Rn. cc) Danach konnte sich die Beklagte zur Behauptung des Klägers, er habe einen Betrag von 23.665 € verspielt, nicht lediglich mit Nichtwissen erklären. Sie kann sich nicht darauf berufen, sie sei "nicht beim angeblichen Spielen dabei" gewesen (Schriftsatz vom 23.
18 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO). Der danach bestehende Verbrauchergerichtsstand erfasst auch eine auf bereicherungsrechtliche Ansprüche gerichtete Klage, wenn die Rückforderung von Zahlungen auf die Nichtigkeit der zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden tatsächlich geschlossenen Verträge gestützt wird (BGH, Beschluss vom 25.
Juli 2024 - I ZR 90/23, NJW 2024, 2606 Rn. Die Beklagte hat, indem sie über ihre Internetseite Online-Glücksspiel in Deutschland angeboten hat, ihre gewerbliche Tätigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Der Kläger hat seinen Wohnsitz in Deutschland, nämlich in H., und ist Verbraucher im Sinne von Art. Der Kläger hat die Verbrauchereigenschaft nicht dadurch verloren, dass er die Forderung zur Sicherheit an einen Prozessfinanzierer abgetreten hat. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Anwendung der Vorschriften über die Zuständigkeit bei Verbrauchersachen im Sinne der Art. September 2024, S.
Das Schutzbedürfnis des Verbrauchers als schwächerer Partei, das für die Einräumung des Verbrauchergerichtsstands leitend ist (vgl. Erwägungsgrund 13 EuGVVO), wird durch die Sicherungsabtretung nicht berührt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2025 - 12 U 49/25, juris Rn. Eines Vorabentscheidungsverfahrens bezüglich der Auslegung der EuGVVO bedarf es nicht. Die entscheidenden Auslegungsfragen sind durch die oben zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt.
Er ist im Rahmen gewillkürter Prozessstandschaft ermächtigt, die an den Prozessfinanzierer abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Die mit ihr geltend gemachten Ansprüche sind gemäß Art. b der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-VO) nach deutschem Sachrecht zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. 4). Denn als Vertragspartnerin und Empfängerin der Zahlungen haben sich diese nicht außerhalb ihrer eigenen Sphäre vollzogen. Weshalb es ihr nicht möglich sein sollte, die Historie der Zahlungen nachzuvollziehen und auf dieser Grundlage auf das Vorbringen des Klägers substantiiert zu erwidern, ist nicht erkennbar und wird von ihr auch nicht erläutert. dd) Soweit die Beklagte die Höhe des Gesamtverlusts in der mündlichen Verhandlung vom 8.
Die Höhe der Verluste ist daher als unstreitig zu behandeln. aa) Dass der Verlust von 23.665 € unstreitig ist, folgt allerdings nicht bereits aus der Beweiskraft des Tatbestandes nach § 314 Satz 1 ZPO. Zwar schildert der Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig, dass der Kläger einen Betrag von 23.665 € verspielt habe. Aus den Entscheidungsgründen geht aber hervor, dass die Beklagte dies bestritten hat und der Vortrag nur deshalb nach § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig zu behandeln sei, weil die Beklagte ihn verspätet bestritten habe. Januar 2025 nur allgemein bestritten und sich nicht nochmals ausdrücklich mit Nichtwissen erklärt hat, rechtfertigt dies eine abweichende Bewertung nicht. Jedenfalls wäre es für die Beklagte als Vertragspartnerin möglich und zumutbar gewesen, den Vortrag des Klägers zu seinen Verlusten substantiiert zu bestreiten und sich darüber zu erklären, aus welchen Gründen sie ihn für unzutreffend halte.
17 bis 19 EuGVVO entscheidend, dass die Parteien des Rechtsstreits auch Vertragspartner des streitigen Vertrags sind (EuGH, Urteile vom 25. Januar 2018 - C-498/16, NJW 2018, 1003 Rn. Deshalb kann sich in Fällen der Abtretung der Zessionar, der nicht selbst Verbraucher ist, nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen (EuGH, Urteil vom 25. Januar 2018 aaO Rn. Vorliegend klagt aber nicht der Prozessfinanzierer als Zessionar, sondern der Kläger als am Vertrag beteiligter Verbraucher.
Da es nach der angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Verbrauchereigenschaft des Klägers ankommt, ist die Anwendbarkeit der Art. 17 bis 19 EuGVVO nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger auf Grund einer stillen Sicherungszession an einen Prozessfinanzierer nicht mehr Forderungsinhaber ist, sondern mit dessen Ermächtigung im eigenen Namen klagt (OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Januar 2025 - 5 U 89/24, bet sportwetten tipps juris Rn. Schutzwürdige Interessen der Beklagten sind nicht berührt, weil sie nicht von einer anderen Person in Anspruch genommen wird als derjenigen, mit der sie den Vertrag geschlossen hat. Zudem hat der Verbraucher im Falle einer Sicherungsabtretung an einen Prozessfinanzierer, anders als bei einem Forderungskauf, weiterhin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchsetzung der Forderung (OLG Stuttgart aaO Rn. b) Die Beklagte hat die Beträge, die der Kläger als Spieleinsätze an sie gezahlt hat, durch dessen Leistung erlangt. Denn die Verträge zwischen den Parteien über die Teilnahme am Glücksspiel sind wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 nichtig. aa) Die rechtliche Beurteilung des Glücksspielangebots der Beklagten richtet sich nach dem GlüStV 2021, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, weil der Kläger nach diesem Zeitpunkt an den Glücksspielen teilnahm.
Wegen seines Vorbringens im Berufungsverfahren wird auf den Schriftsatz vom 5. Mai 2025 (OLG 112-118) sowie die Berufungserwiderung vom 20. Oktober 2025 (OLG 138 f) Bezug genommen. Die Rechtssache dürfte keine grundsätzliche Bedeutung haben, eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dürfte nicht erforderlich und eine mündliche Verhandlung nicht geboten sein. Nach vorläufiger Beurteilung hat die Berufung der Beklagten offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Das Landgericht hat mit Recht das Versäumnisurteil vom 14. August 2024 aufrechterhalten und damit die Beklagte zur Zahlung von 23.665 € nebst Zinsen verurteilt. Weder beruht seine Entscheidung auf einer Rechtsverletzung im Sinne von § 546 ZPO noch rechtfertigen nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO). a) Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt aus Art. Wie sich aus den tatbestandlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils nach § 314 Satz 1 ZPO ergibt, handelte er ausschließlich von Niedersachsen aus und damit im Geltungsbereich des GlüStV 2021. bb) Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 verboten. Nach § 4 Abs.
1 des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021; künftig: GlüStV 2021) gemäß § 134 BGB nichtig sind. a) Die Parteien haben durch die Registrierung des Klägers auf der Internetseite der Beklagten einen Rahmenvertrag über die Teilnahme an Online-Glücksspielen im Geltungsbereich des GlüStV 2021 geschlossen. Auf Grund dieses Rahmenvertrages und der einzelnen Verträge für die jeweiligen Glücksspiele hat der Kläger an die Beklagte Einzahlungen im Umfang von 23.665 € geleistet, denen keine Rückzahlungen aus Gewinnen gegenüberstehen und die damit seinem Verlust entsprechen. Zur Höhe der Verluste hat sich die Beklagte mit Nichtwissen erklärt. Die Voraussetzungen einer Erklärung mit Nichtwissen sind aber nicht erfüllt. 4 Satz 1 GlüStV kann eine Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet unter anderem für die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden. Das Glücksspielangebot der Beklagten, das der Kläger in Anspruch nahm, hat entgegen der Bezeichnung als "Online-Casino" im Tatbestand des angefochtenen Urteils keine Online-Casinospiele im Sinne von § 22c GlüStV 2021 zum Gegenstand, sondern virtuelle Automatenspiele.
Juli 2024 aaO Rn. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste in Höhe von 23.665 € aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, bet gratis wetten online § 818 Abs. 2 BGB zu. Die Einsätze, die er an die Beklagte erbracht hat, hat er ohne Rechtsgrund geleistet, weil die zugrunde liegenden Verträge über die Teilnahme an den Glücksspielen im Internet wegen Verstoßes gegen § 4 Abs.