Die Laufzeit vom 3.Glücksspiel-Änderungsvertrag wurde auf den 30.06.2021 begrenzt. Das Thema Online-Casino wurde dabei ausgeklammert. Damit haben die Bundesländer auf den zentralen Kritikpunkt am gescheiterten Lizenzverfahren reagiert. Glücksspieländerungsvertrag wurde gleichzeitig die Vergabe von Online-Casino-Lizenzen in Schleswig-Holstein durch die anderen Bundesländer anerkannt. Erneut wurde das Land Hessen als zuständiges Bundesland für die Vergabe von nationalen Sportwettenlizenzen ausgewählt.
| Zielgruppe | Präferierte Kanäle | Typische Werbebotschaft / Motiv | Besondere rechtliche Auflagen |
|---|---|---|---|
| Sportinteressierte (v.a. Männer 18-49) | Sport-TV, Sport-Websites, Fußball-Podcasts | Quoten, Live-Wetten, "Dabeisein"-Gefühl | Warnhinweise bei Sportevents prominent |
| Casino-Spieler (gemischte Altersgruppen) | Unterhaltungs-TV, Lifestyle-Magazine, Online-Video | Unterhaltung, Spannung, Jackpot-Träume | Klare Suchtpräventionshinweise |
| Lottospieler (breite Bevölkerung) | Tageszeitung, Radio, Außenwerbung (Plakate) | Traum vom großen Geld, Gemeinschaft (Klasse) | Transparenz der Gewinnchancen |
| E-Sports-Enthusiasten (jünger) | Twitch, Gaming-Websites, E-Sports-Streams | Wetten auf E-Sports-Matches, Skin-Betting | Strikte Alterskontrolle, keine Jugend-Idole |
Es war das Ziel, einen regulierten rechtssicheren Sportwettenmarkt mit lizenzierten Anbietern in Deutschland ab Januar 2020 zu schaffen. Die Ratifizierung in den Ländern lief dieses Mal problemlos ab.
Kurz vor der Vergabe der ersten Sportwettenkonzession in Deutschland wurde das vom Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführte Verfahren aufgrund einer Klage eines österreichischen Anbieters im Mai 2020 durch das zuständige Verwaltungsgericht Darmstadt gestoppt. Seitens des Gerichts wurde mangelnde Transparenz und ein nicht diskriminierungsfreies Vergabeverfahren kritisiert. Nachdem jedoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Klage nicht stattgegeben hat, hat das Regierungspräsidium Darmstadt im Oktober 2020 mit der Vergabe von Sportwettenlizenzen begonnen.
Nach dem Scheitern des 2.Glücksspiel-Änderungsvertrag haben die Bundesländer dennoch weitere Verhandlungen für eine Neuregulierung des Glücksspielsektors aufgenommen, zumal die sogenannte „Experimentierklausel“ am 30.06.2019 ausgelaufen wäre. Man durfte aufgrund der mangelnden Regulierung und Transparenz ein Chaos erwarten, welches zu verhindern galt zumal der illegale Marktanteil immer mehr zunahm. Stark cas casino bonus ohne einzahlung osterreich 2026 zugenommen hatte vor allem das Online-Zocken (Online-Casinos), die überwiegend in ausländischer Hand waren. Bei ausländischen Anbietern im Bereich Sportwetten hatten diese mittlerweile 99 % Anteil, weil auch die staatlichen Anbieter Oddset und Toto kaum noch jemand gespielt hat, welches vor allem an den schlechten Gewinn-Quoten gelegen hat. Es eröffneten in Deutschland immer mehr Wettbüros, die jedoch von ausländischen Unternehmen geführt wurden und nicht geschlossen werden konnten, da diese ihre Lizenzen in anderen EU-Ländern (vor allem Malta und Gibraltar) erworben hatten. Die Europäische Kommission hat im Übrigen erneut ihre schon im Jahre 2012 gegenüber dem 1.Glücksspiel-Änderungsvertrag geäußerte Kritik an der deutschen Glücksspielregulierung kundgetan.
Zweifel wurden vorgebracht im Hinblick auf ein nicht ausreichend legales Onlineangebot für Sportwetten was die Regulierung angeht.
| Verbotene Praxis / Inhalt | Rechtsgrundlage | Typische Form | Sanktion / Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Ansprache Minderjähriger | JuSchG, GlüStV | Werbung in Kinderformaten, mit Jugendidolen | Bußgeld, Unterlassungserklärung |
| Irreführende Gewinnversprechen | UWG, GlüStV | "Sichere Gewinne", "Garantierte Auszahlung" | Abmahnung, wettbewerbsrechtliche Klage |
| Verschleierung des Suchtrisikos | GlüStV, Heilmittelwerbegesetz | Darstellung als harmlose Freizeitbeschäftigung | Ordnungswidrigkeit, Bußgeld |
| Werbung für nicht lizenzierte Anbieter | GlüStV § 4, § 5 | Jegliche Werbung für Offshore-Casinos ohne DE-Lizenz | Bußgeld, Zugangssperren durch ISPs |
Zudem sei beim beibehaltenen Verbot von Online-Casino-Angeboten nicht ausreichend wissenschaftlicher Nachweis für die angebliche Gefährlichkeit des Glücksspiels gegeben.
| Werbeclaim / Slogan | Anbieter / Produkt | Vermittelte Botschaft | Rechtliche Bewertung (Risiko) |
|---|---|---|---|
| "Dein Spiel, deine Verantwortung." | Staatliche Lotterie | Spielerautonomie, Eigenverantwortung | Unkritisch, da Verantwortung betont wird. |
| "Die Quoten sind bei uns am höchsten." | Sportwettenanbieter | Bester Wert, finanzieller Vorteil | Kritisch, muss nachweisbar und nicht irreführend sein. |
| "Willkommen im Gewinnparadies." | Online-Casino | Positive Emotion, leichte Gewinnerwartung | Sehr kritisch, kann Suchtrisiko verharmlosen. |
| "Sicher spielen. Staatlich lizenziert." | Verschiedene lizenzierte Anbieter | Legitimität, Vertrauen, Sicherheit | Unkritisch, da faktisch korrekt und beruhigend. |
| "Kick off your bet!" | Sportwettenanbieter | Aktion, Spannung, Start eines Events | Mittel, Ansprache von Sportfans ist erlaubt. |
Man habe – nach Ansicht der Kommission – die Forderung, die Verhältnismäßigkeit des Verbotes nachzuweisen, nicht erfüllt. Das Bundesland Schleswig-Holstein gilt in Deutschland als das liberalste von allen 16 Bundesländern und hat sich zunächst als einziges Bundesland seinerzeit nicht am Ersten Glücksspiel-Änderungsvertrag beteiligt. Man spricht daher auch hin und wieder vom „Sonderweg Schleswig-Holstein“. Glücksspiel-Änderungsvertrages hat der Landtag in Schleswig-Holstein am 14.09.2011 ein eigenes Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels beschlossen. Bezüglich Lotto hat man es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol belassen, jedoch wurden die Beschränkungen bei Werbung und Vertrieb weitgehend aufgehoben. Zeitgleich hat man privaten Anbietern für Sportwetten und Online-Casinos Lizenzen erlaubt, die das Bundesland selbst für 5 Jahre vergeben hat.
Das BVerfG hat somit den GlüStV für verfassungskonform gehalten, vgl. Beschluss vom 20.3. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah jedoch in dem Monopol eine Verletzung der EU-Dienstleistungsfreiheit, vgl. Urteil vom 08.09.2010, Az. Zwar hat der EuGH die Regulierung der Glücksspielbranche nicht generell abgelehnt.
Jedoch hat es die Werbung der Monopol-Anbieter beanstandet, die zu sehr auf das Anlocken von Spielern ausgerichtet sei und demnach das eigentliche Ziel – die Suchtprävention – konterkariere. Im Übrigen würde der deutschen Glücksspielpolitik die Kohärenz (Abstimmung) fehlen, weil auf der einen Seite das Automatenspiel mit einem hohen Suchtpotential liberalisiert wird und auf der anderen Seite gleichzeitig für die weniger gefährlichen Sportwetten ein Staatsmonopol aufrecht erhalten wird. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat man am 15.12.2011 in Deutschland den 1. Änderungs-Staatsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag beschlossen, der sodann am 01.07.2012 in Kraft getreten ist. Alle Bundesländer (ausser Schleswig-Holstein) haben den Vertrag unterzeichnet.
JuraForum.de-Tipp: Schleswig-Holstein hat ein abweichendes Landesgesetz beschlossen ohne zahlenmäßige Beschränkung für Sportwettenanbieter. Zudem wurden in Schleswig-Holstein Online-Casinos erlaubt. Im Jahre 2013, nachdem es zu einem Regierungswechsel kam, hat sich Schleswig-Holstein wieder den anderen Bundesländern angeschlossen. In der Zwischenzeit hatte man aber 12 Lizenzen an Online-Casinos vergeben, die bis heute fortgelten. Damit wurde u.a. Dennoch wurden diese Regelungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Schleswig-Holstein teilweise kritisch angesehen. Die CDU hat die Neuregelung damit begründet, dass die Lizenzen für Sportwetten und Online-Casinos jährlich über 40 Millionen Euro Einnahmen bringen würden und zudem neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Zudem würde das Online-Zocken ja ohnehin stattfinden, nur halt über im Ausland erworbene Lizenzen. Nach den Landtagswahlen 2012 hat die bisherige Koalition (CDU und FDP) die Mehrheit verloren.
zum Einen das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet beendet und zum Anderen wurde Spielbank-Werbung sowie ein grenzüberschreitender Lotto-Jackpot ermöglicht. Zudem gab es nun die Möglichkeit für Anbieter von Sportwetten eine auf 7 Jahre begrenzte Ausnahme/Erlaubnis vom Staatsmonopol zu erhalten, welche „Experimentierphase“ genannt wurde. Für diesen Zeitraum durften im Bereich Sportwetten maximal 20 Konzessionen für private und staatliche Anbieter vergeben werden, vgl. Artikel 10a GlüÄndStV. Der Sportwettenmarkt wurde somit für private Anbieter für zunächst 7 Jahre geöffnet.
Für das Vergabeverfahren war das Bundesland Hessen zuständig. Die Entscheidungen für die Anträge und Verfahren wurden vom sogenannten Glücksspielkollegium getroffen, welches mit Vertretern aller Bundesländer besetzt war. Die Anbieter mussten 5 % der Einnahmen als Spieleinsatzsteuer an den Staat abführen. Für Lotterien sollte das Monopol des Staates bestehen bleiben; zudem sollten Online-Casino und Online-Poker verboten bleiben. Auch für Spielhallen hat sich einiges geändert.
Diese (neue und auch bestehende Spielhallen) mussten nun für gewerbliche Spielautomaten eine neue zusätzliche Erlaubnis beantragen. Daher wurden in den einzelnen Bundesländern zur Umsetzung des Änderungsstaatsvertrages in den Jahren 2011 und 2012 verschiedene Ausführungsgesetze beschlossen, die den Bereich der Spielhallen regeln, wie z.B. das Thema Sperrstunden, Verbot von Aussenwerbung und einen Mindestabstand zu anderen Spielhallen und vor allem zu Einrichtungen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. JuraForum.de-Tipp: Weitere Informationen zum Thema Spielhalle erhalten Sie hier. Es stellte sich heraus, dass die Vergabe der maximal zugelassenen 20 Sportwetten-Konzessionen in der Praxis mehr als schwierig war. Die neue Regierung bestand aus SPD, Grüne und SSW.
Das zuständige Bundesland Hessen hatte enorme Probleme damit, so dass viele Fälle vor Gericht landeten. Mit Beschluss vom 13.05.2015 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf die Klage eines Mitbewerbers, das Verfahren gestoppt. Nach Ansicht des VG Wiesbaden sei das Verfahren zu intransparent, so dass die Gerichte es nicht überprüfen könnten, nach welchen Kriterien schlussendlich die Erlaubnisse vergeben würden, vgl. Beschluss des VG Wiesbaden vom 13.05.2015, Az. Diese Entscheidung und der damit verbundene Verfahrensstopp wurde in der Folgezeit vom VG Kassel mit Beschluss vom 16.10.2015, Az.
Zusätzlich wurde noch die mangelnde demokratische Legitimation des Gremiums kritisiert („Glücksspielkollegium“). Nachdem auch noch der EuGH mit Urteil vom 04.02.2016, Az. C-336/14, die Sanktionierung ausländischer Wettanbieter verboten hat, solange es kein legitimes und funktionierendes Vergabeverfahren im Hinblick auf die Konzessionen gibt, kam das Ende für den Ersten Glücksspiel-Änderungsvertrag. So kam es, dass die Bundesländer im März 2017 den 2. Die wesentliche Änderung bestand darin, dass es keine zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenanbieter geben sollte, so dass alle 35 Anbieter, die noch im Verfahren waren, eine Erlaubnis bekommen sollten.
Allerdings scheiterte auch dieser Versuch, da der Vertrag von allen 16 Bundesländern noch in entsprechende Ländergesetze umgesetzt werden musste. Somit mussten zunächst die 16 Bundesländer zustimmen und das Gesetz umsetzen. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lehnten die Zustimmung ab. Die beiden waren damit nicht einverstanden, dass nur Sportwettenabieter die Lizenz erhalten sollten, aber nicht die Online-Casinos. So kam es, dass auch der 2. Auf Basis des noch gültigen Gesetzes hat man zwar noch weitere Lizenzen vergeben, allerdings ist man dann im Januar 2013 dem Ersten Glücksspiel-Änderungsvertrages beigetreten.
Nun fingen diverse Sportvereine an, auf ihren Trikots und anderen Ausrüstungen Werbung von Wettfirmen zu tragen und zwar ohne deutsche Lizenz. Der deutsche Staat war dem nicht mehr gewachsen und verlor komplett die Kontrolle, sodass die Bundesländer weiterhin unter Zugzwang waren. So kam es, dass man sich im März 2019 auf den 3.Glücksspiel-Änderungsvertrag geeinigt hat, der sodann am 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Dieser sollte lediglich als Übergangslösung bis Ende Juni 2021 fungieren. Die Obergrenze für Sportwetten-Lizenzen wurde nunmehr aufgehoben, zudem wurde die sogenannte „Experimentierklausel“ für Sportwetten entfristet.